Ein 40-jähriger Mann, der am 24. Juni alkoholisiert und mit bis zu 100 km/h über die Wiener Ringstraße gerast war, ist am 25. Oktober am Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft – sechs Monate unbedingt – verurteilt worden.
Der Beschuldigte verursachte aufgrund seiner unverantwortlichen Fahrweise mehrere Unfälle, rammte den Pkw einer Frau und mähte gezielt einen Radfahrer nieder. Das Unfallopfer hat bis heute psychische Probleme.
„Es hat dem Angeklagten scheinbar an diesem Tag den Vogel komplett rausgehaut“, beschrieb die Staatsanwältin die Geschehnisse. Der 40-Jährige muss nun wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, absichtlicher schwerer Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung ins Gefängnis. Zudem muss der Mann eine Alkohol- und Drogentherapie absolvieren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der bisher unbescholtene Angeklagte hat seit Jahren ein Alkoholproblem und war sogar stationär auf Entzug. Danach hätte der Mann eine ambulante Therapie beginnen sollen, was aus Kostengründen – der 40-Jährige hatte keine Krankenversicherung – nicht ging.
Nur vier Tage nach seiner Entlassung aus der Entzugsklinik und nach einem Streit mit seiner Ex-Verlobten kam der Absturz. „Er begann nicht zu trinken, sondern zu saufen und hat auch noch Cannabis geraucht“, sagte sein Anwalt Nikolaus Rast.
Mit bis zu 100 km/h raste er am frühen Abend, als noch zahlreiche Menschen unterwegs waren, mit dem Auto seines Bruders über den Ring von der Oper Richtung Parlament. Riskant überholte er die anderen Verkehrsteilnehmer von links und rechts und fuhr teilweise über die Schienen der Straßenbahn.
Beim Schmerlingplatz bog er so rasant ab, dass bei einer Bodenwelle sein Heck ausbrach und er laut Staatsanwältin mindestens 15 Menschen gefährdete. Er blieb jedoch nicht stehen, sondern fuhr einfach weiter und touchierte dabei das Auto einer Frau.
Auch dieser Unfall hielt ihn nicht auf. Zu diesem Zeitpunkt war der 23-jährige Radfahrer vorschriftsmäßig am äußeren Ring-Radweg unterwegs. Was geschah, als der 40-Jährige ihn wahrnahm und sich die Blicke der beiden Verkehrsteilnehmer trafen, liest sich in der Anklageschrift wie folgt: „Der Angeklagte lachte, beschleunigte das Fahrzeug und fuhr direkt auf ihn zu.
Er überfuhr das Fahrrad, sodass der Radfahrer auf der Motorhaube landete. Der Angeklagte gab mit dem auf der Motorhaube Befindlichen erneut Gas, sodass dieser nach ein paar Metern zu Boden stürzte.“
Der Pkw kam letztlich nur deshalb zum Stehen, weil sich das komplett zerstörte Fahrrad unter den Rädern bzw. der Bodenplatte des Autos verkeilt hatte und ein Weiterfahren schlicht nicht mehr möglich war. Der Radfahrer überlebte.
Er erlitt eine Kahnbeinfraktur, eine Absprengung im Bereich des Beckenkamms sowie Prellungen, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper. Der Mann sei „psychisch am Ende. Das hat ihn völlig aus der Bahn geworfen“, sagte seine Anwältin Sonja Scheed, die 12.120 Euro Schmerzengeld für ihn verlangte.
Laut einem Alkomat-Test hatte der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt 1,44 Promille im Blut. Er sitzt seither wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Raser wegen versuchten Mordes ermittelt. Nur um Haaresbreite entging er einer Geschworenenverhandlung mit einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren bzw. lebenslanger Haft.
Am Ende nahm die Anklagebehörde nämlich zu seinen Gunsten an, dass er nicht mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz handelte, sondern dass es ihm – aus welchen Gründen auch immer – darauf ankam, dem jungen Radfahrer eine schwere Verletzung zuzufügen.
Nach seiner Festnahme hatte der Mann zunächst einen technischen Defekt an seinem Fahrzeug behauptet. Davon ist jetzt keine Rede mehr. „Was ist in der Haft passiert“, fragte Richter Christian Gneist.
„Ich bin nüchtern geworden“, sagte er. „Alles, was mir vorgeworfen wird, stimmt. Es war ein riesengroßer Fehler. Ich würde gerne die Zeit zurückdrehen.“
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